Vor einiger Zeit ging eine "Skandalnachricht" durch die Datenschutzgemeinde. Während Dieter Althaus in einem HauRuck-Verfahren mit minimaler Medienkritik der fahrläßigen Tötung einer Familienmutter schuldig gesprochen wurde, wurde mit großem medialem Echo gegen einen der größten Kritiker von z.B. Netzsperren, SPD Abgeordneter Jörg Tauss, ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie eingeleitet.
Viele von uns hielten es für eine nur zu gut passende Medienente, um z.B. ein SPD-Gegengewicht zu Althaus zu schaffen, bis sich Jörg Tauss selbst zu Wort meldete und eigenmächtige "Ermittlungen" einräumte. Es gäbe für Politiker im BKA keine unabhängige Instanz der Beratung mehr. Lassen wir bei diesem Punkt mal dahin gestellt, ob Jörg Tauss wirklich Ermittlungen in dienstlichen und somit anscheinend legalen Gefilden tätigte oder doch einer eigenen privaten Perversion nachging. Jörg Tauss beschreibt in seiner Stellungnahme makabere Szenen.
Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden jedoch in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nehmen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.
Mit derselben „Einstimmung“ versuchte die Ministerin im Familienministerium die Öffentlichkeit und das Parlament davon zu überzeugen, dass ein höchst bedenklicher Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere. Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen.
Bin ich der einzige der diese Art der Vorgehensweise abscheulich findet?
Es gibt noch weitere Beispiele solcher Lobbyarbeit. Während andere Stellen und darunter auch internationale Nachbarn die Unwirksamkeit von Netzsperren darlegen, so besteht beispielsweise BKA - Chef Ziercke immer noch auf deren Wirksamkeit. Woanders beispielsweise werden Polizeiinformationen zweckentfremdet und in Regierungstexte eingefügt, ohne anscheinend die Richtigkeit der Aussage zu überprüfen.
Die polizeiliche Kriminalstatistik weist seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung von Kinderpornographie aus. Im Jahr 2007 hat sich die Zahl im Hinblick auf die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet mehr als verdoppelt (111%).
In der genannten Statistik ist bzgl. der Verbreitung aber keine Steigerung von 111% festzustellen, dort ist stattdessen ein konstanter Wert zu finden.
Ein Newskommentar aus dem heise-Forum spricht mir zu diesem ganzen Themenkomplex aus der Seele:
Aber es geht doch gar nicht um Opferschutz, sonst würde man nicht
Zugriffe auf Seiten sperren, also nur "weggucken", sondern gegen die
Betreiber vorgehen. Wie man aus den bekannt gewordenen Sperrlisten
sehen konnte, sitzen die nämlich NICHT alle in irgendwelchen
Bananenrepubliken, sondern in Europa und USA und wären damit
juristisch greifbar.
Und warum greift man nicht?
Weil das nie gewollt war.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist durch simples Nachdenken erkennbar die
Einführung einer Überwachungs- und Zensur-Infrastruktur, die dann
wohl für ganz andere Zwecke genutzt werden wird. 
Das Ende dieses kleinen Exkurses, Jörg Tauss verzichtet auf das nächte Bundestagsmandat und ein, bis zum Schuldspruch auschließlicher, Netzpolitiker weniger.