Bevor das Ergebnis des Vermittlungsausschusses bzgl. der BKA – Novelle fest stand, haben Medienvertreter aus Ihrer Sicht noch mal hart gegen die Gesetzesvorlage geschossen, genutzt hat es aber leider wenig. Ich selbst hatte damals bereits die Vermutung, dass das Veto der SPD gegen die Novelle relativ schnell wieder kippen wird. Hätte ich mir das nicht erfahrungsgemäß bereits denken können, hätte mich spätestens die Meldung von Ehrhart Körting, Sprecher der SPD-regierten Länder im Bundesrat, dazu bewegt einzusehen, dass die SPD nahezu ohne Widerstand umkippen wird. Und diese Vermutung hat sich heute leider bestätigt.
Die BKA – Novelle sei weiterhin ein „ Angriff auf die Bürgerrechte“. Die heimliche, akustische und visuelle Überwachung der Wohnung, samt Einbruch und möglicher geheimer Online-Durchsuchung negieren eigentlich immer noch unterschiedliche rechtsstaatliche Prinzipien, auf die unser Staat bis zum Beschluss des Gesetzes aufgebaut war. Die vier kleineren Änderungen der ursprünglichen Novelle, seien eher eine Farce. Einen meiner Ansicht nach wichtigen Punkt möchte ich jedoch hervorheben, das BKA darf jetzt nicht mehr initial alleine entscheiden, welche Maßnahmen genutzt werden dürfen und sofort eingesetzt werden müssen.
Bei dem neuen BKA – Gesetz gibt es zwei Instanzen „zum Schutze der Bürger“. Das wären zum Einen die Entscheidung eines Richters und der Schutz der Privatsspähre über die Auswertung des „unabhängigen Datenschutzbeauftragen des BKA“. Die Formulierung „ unabhängiger Datenschutzbeauftragen des BKA“ verneint sich imho zum Einen selbst und zum Zweiten wird dieser Beauftragte, der unsere Intimsspähre schützen soll, traurigerweise vom BKA geheim gehalten.
Also sicherer macht es den unbescholtenen Bürger meiner Ansicht nach einfach nicht. Erstens erhalten mit dem „Datenschutzbeauftragten“ und seinen Beauftragten mindestens drei weitere Personen Einblick in die Privatssphäre der betroffenen Personen und machen die Daten somit nicht „geschützter“. Und die Massenhausdurchsuchungen bzgl. der GBL – Razzien mit ungenügenden Durchsuchungsbeschlüssen, die wenig erfolgreiche Anti-Kinderpornografie-“Aktion Himmel“ oder auch der massive Zugriff auf Vorratsdaten in drei Monaten, der eigentlich nur zur Abwehr von großen Gefahren gestattet ist, zeigen, dass der Richtervorbehalt manchmal trauriger Weise im Verlangen der Ermittlungsorgane untergeht.