Tuesday, 4. August 2009
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Grundgesetz? Pfeif drauf ...
Ein Arbeitskollege aus einem anderem Team reichte mir heute seine Wahlwerbung als FDP-Lokalpolitiker rein. Schöner faltbarer Flyer, nettes gepflegtes Portait mit Wahlspruch, Message im Falttext. Ein Teamkollege von mir meinte darauf: "Wenigstens kein Bild mit dem Sacko läßig über die Schulter geworfen." Und dann kommt Herr Udo Vetter mit seinem Posting bzgl. einer Äußerung des SPD-Landesvorsitzenden und Wirtschafts/Arbeitsminister Sachsens Thomas Jurk:
Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.
Und siehe da, das ist das läßige Sacko mitm Mittelfinger durchn Henkel. Na wenn das mal nicht Politik für Projekt 18 ist.
Thursday, 25. June 2009
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Zensursula bestätigt, alternative DNS-Server sind strafbar
Ich bin Nutzer eines alternativen DNS-Servers. Als die Deutsche Telekom neben Ihren Datenskandalen kurz vor den Netzsperrenverträgen angefangen hat, DNS-Anfragen zu manipulieren und mir nun bei nicht existierenden Domains Suchseite und Werbung unterschiebt, habe ich einen alternativen DNS-Server eingetragen. Ich habe mich auf Grund der Datenskandale und des Manipulierens überwacht gefühlt und wollte nicht mehr weiter dabei helfen, dass mit meinen Daten noch mehr Geld verdient wird. Das Umstellen auf einen alternativen Server hat einen weiteren Vorteil gehabt, die Geschwindigkeit ist gestiegen und die Anzahl der "Ausfälle" ist gesunken! Nicht das eigentlich mein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ausreichen würde, um micht gegen DNS-Manipulation zu wehren.
Während bisher immer nur wage Aussagen im Raum standen, man solle keine alternativen Server benutzen, um mögliche Verdachtsmomente aus dem Weg zu räumen hat Ursula von der Leyen jetzt wörtlich bestätigt, dass das Benutzen eines alternativen Servers strafbar ist.
Wer die Stoppseite zu umgehen versucht, macht sich bewusst strafbar, weil er dann aktiv nach Kinderpornografie sucht.
Dieses Zitat ist aus dem Gespräch zwischen der Petitionsführerin gegen Netzsperren Franziska Heine und Familienministerin Ursula von der Leyen entnommen. Frau Heine, Sie haben sich eigentlich gut geschlagen, aber leider wurde hier wieder ein Punkt deutlich, wir machen noch nicht genug.
Die ca. 230 000 Stimmen für die Piratenpartei allein in Deutschland, die cirka 135 000 Stimmen für Ihre Petition, Blogs, Demos, Tweets und Wahnmachen wiegen leider noch nicht schwer genug.
Saturday, 20. June 2009
Der Mythos vom Internet als rechtsfreien Raum
Vor Kurzem hatte ich nach einem Posting bei Netzpolitik.org eine Kolumne der Frankfurter Rundschau gelesen. Dieser dortige Artikel triefte meiner Ansicht nach dermaßen mit Demagogie, dass es kaum der Rede Wert war, Diesen zu kommentieren. Der hier schreibende Politikprofessor Herfried Münkler hat zwar versucht mit wissenschaftlichen Begriffen eine Kompetenz vorzuweisen, die er aber imho für den Bereich Internet nicht wirklich inne hatte. Herr Prof. Münkler versucht seinen Lesern einzureden, das Internet sei ein rechtsfrauer Raum regiert von kommunistischen oder sogar anarchichistischen Kleimkriminellen getarnt als Netzaktivisten wenn nicht sogar einfach nur kriminelle Geschäftemacher.
"Der Mythos vom Internet als rechtsfreien Raum" vollständig lesenFriday, 19. June 2009
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Immer noch ein Linkfehler?
Ich habe es gestern in irgendeinem Blog gelesen, ich weiß aber leider nicht mehr in welchem. Der Bundestag verlinkt bzgl. der Abstimmung zum "Netzsperren"-Gesetz immer noch die Drucksache 16/12850 . Dies ist der alte Entwurf der Erweiterung des TMG vom 05.05.2009 und nicht der "neuerliche Kompromiss" der z.B. ein "unabhängiges Gremium" vorsieht und eine Prämisse des Löschens vorgibt, kurz das Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) darstellt. Diese Drucksache ist somit nicht der Gesetzesentwurf der kürzlich durch die Presse ging, auf die sich SPD und CDU geeinigt haben und enthält z.B. immer noch Fakten wie z.B.
Erfahrungen in diesen Staaten zeigen, dass täglich Zehn- tausende von Zugriffen auf kinderpornographische Angebo- te verhindert werden können. Zum Beispiel werden in Nor- wegen täglich 15 000 bis 18 000 Zugriffe und in Schweden täglich 50 000 Zugriffe auf Webseiten mit kinderpornogra- phischen Inhalten verhindert.
die die Bundesregierung bisher nicht wissenschaftlich nachweisen konnten. Wurde hier tatsächlich über einen "falschen" Gesetzesentwurf abgestimmt? Weiß da jemand Genaueres?
Thursday, 18. June 2009
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Große Koalition beschließt Internetsperren
Obwohl die Bundesregierung vor 2 Jahren noch ein Grundrecht auf Informationsfreiheit plante ... obwohl die Bundesregierung im Vorfeld informiert wurde, dass eine Internetzensur dem Grundgesetz zuwider läuft ... obwohl die Bundesregierung im Vorfeld zugeben musste, nicht die erforderlichen Kenntnisse zu besitzen die für Ihre eigene Argumentation nötig waren ... obwohl der Bundesregierung von Alvar Freude vorgemacht wurde, das Zensur nicht nötig ist ... obwohl Meinungsumfrage bewiesen haben, dass man mit Ihnen nicht argumentieren kann und auch durchaus gegen Netzsperren sind ... obwohl die bisher größte Petition der deutschen Geschichte gegen Netzsperren war ... obwohl Vorbilder wie Schweden mit Ihren Netzsperren die absolute Wirksamkeit Dieser bestritten ... obwohl die Auswertung andere Adresslisten für Netzsperren bewiesen hat, dass darunter auch legale Angebote vorhanden sind ... obwohl bereits im Vorfeld ersichtlich wurde, dass Kinderpornographie anscheinend nur ein Vorwand war, um Netzsperren auch in anderen Bereichen durchzusetzen ... obwohl der "Vorsitzende" des "unabhängigen Gremiums" zur Kontrolle der Sperrlisten seine neue Tätigkeit bereits im Vorfeld ablehnt...
wurden heute die Netzsperren vom Bundestag unter Federführung vom Wirtschaftsministerium scnr beschlossen.
* Der Titel wurde etwas überarbeitet, wir müssen es ja nicht übertreiben*
Tuesday, 16. June 2009
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Letzte Chance, hilf mit gegen Lügen der "Elite"
Wer zu diesem Blog themenverwandte andere Publikationen liest wird nicht überrascht sein, dass Netzsperren wahrscheinlich ein purer Angriff auf die Informationsfreiheit und Gewaltenteilung sind und den Anfang weitreichender Zensurmaßnahmen darstellen. Während unsere Zensursula die C64-Generation als Pädokriminelle beschimpft beweiste Alvar Freude dass das Löschen besser funktioniert als das Verstecken, Udo Vetter "widerlegte" die Behauptung es handle sich um einen millionenschweren Massenmarkt und MOGIS bewies mal wieder, dass eine repräsentative Umfrage zur Argumentation absolut sinnlos ist.
Genauso wie die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits klarstellte, dass Meinungsumfragen nicht zu gebrauchen sind (Sucht nach Umfrage in diesem .pdf-Dokument) so wiederlegte sie in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP auch die "Argumente" der Familienministerin:
Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?
Antwort: Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. [...]
Frage: Wie viele Server [...] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?
Antwort: [...] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[...]
Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie [...]
Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. [...]
Frage: In welchem Umfang plant die Bundesregierung die vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und die Wege der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet und Wege zur Effektiven Bekämpfung solcher Inhalte?
Antwort: Die Bundesregierung plant derzeit nicht die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. [...]
Frage: Welche Sperrlisten anderer Länder hat die Bundesregierung untersucht?
Antwort: Die Bundesregierung hat keine Sperrlisten untersucht. [...]
Frage: Auf welche Datengrundage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?
Antwort: die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderporngraphie in Deutschland. [...]
Frage: Wie Hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Anbieter und Interessenten von Kinderpornographie die Sperren für sich ausnutzen, um zu ermitteln, ob sie sich bereits im Fokus von Ermittlungen befinden? [...]
Antwort: Die Bundesregierung sieht hierin keine Gefahr. [...] [Anmerkung: sprich: technischer Sachverstand: Null.]
Welche der bisherigen medialen Argumente für Netzsperren der Regierung kann nach einem solchen Antwortenkatalog noch für voll genommen werden? Donnerstag wird es wohl soweit sein und die Netzsperren werden Ihren schwarz-roten Weg durch den Bundestag nehmen, aber mit einer weiteren Stimmen bei der Petition gegen Netzsperren, kannst du mithelfen, dass unsere Stimme im Bundestag besser gehört wird.
Also zackig mitzeichnen, es sind noch 3 Stunden Zeit!
Saturday, 28. March 2009
Zensur-Lobbyarbeit des BKA
Vor einiger Zeit ging eine "Skandalnachricht" durch die Datenschutzgemeinde. Während Dieter Althaus in einem HauRuck-Verfahren mit minimaler Medienkritik der fahrläßigen Tötung einer Familienmutter schuldig gesprochen wurde, wurde mit großem medialem Echo gegen einen der größten Kritiker von z.B. Netzsperren, SPD Abgeordneter Jörg Tauss, ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie eingeleitet.
Viele von uns hielten es für eine nur zu gut passende Medienente, um z.B. ein SPD-Gegengewicht zu Althaus zu schaffen, bis sich Jörg Tauss selbst zu Wort meldete und eigenmächtige "Ermittlungen" einräumte. Es gäbe für Politiker im BKA keine unabhängige Instanz der Beratung mehr. Lassen wir bei diesem Punkt mal dahin gestellt, ob Jörg Tauss wirklich Ermittlungen in dienstlichen und somit anscheinend legalen Gefilden tätigte oder doch einer eigenen privaten Perversion nachging. Jörg Tauss beschreibt in seiner Stellungnahme makabere Szenen.
Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden jedoch in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut. Um ein Beispiel zu nehmen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.
Mit derselben „Einstimmung“ versuchte die Ministerin im Familienministerium die Öffentlichkeit und das Parlament davon zu überzeugen, dass ein höchst bedenklicher Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere. Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen.
Bin ich der einzige der diese Art der Vorgehensweise abscheulich findet?
Es gibt noch weitere Beispiele solcher Lobbyarbeit. Während andere Stellen und darunter auch internationale Nachbarn die Unwirksamkeit von Netzsperren darlegen, so besteht beispielsweise BKA - Chef Ziercke immer noch auf deren Wirksamkeit. Woanders beispielsweise werden Polizeiinformationen zweckentfremdet und in Regierungstexte eingefügt, ohne anscheinend die Richtigkeit der Aussage zu überprüfen.
Die polizeiliche Kriminalstatistik weist seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung von Kinderpornographie aus. Im Jahr 2007 hat sich die Zahl im Hinblick auf die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet mehr als verdoppelt (111%).
In der genannten Statistik ist bzgl. der Verbreitung aber keine Steigerung von 111% festzustellen, dort ist stattdessen ein konstanter Wert zu finden.
Ein Newskommentar aus dem heise-Forum spricht mir zu diesem ganzen Themenkomplex aus der Seele:
Aber es geht doch gar nicht um Opferschutz, sonst würde man nicht
Zugriffe auf Seiten sperren, also nur "weggucken", sondern gegen die
Betreiber vorgehen. Wie man aus den bekannt gewordenen Sperrlisten
sehen konnte, sitzen die nämlich NICHT alle in irgendwelchen
Bananenrepubliken, sondern in Europa und USA und wären damit
juristisch greifbar.
Und warum greift man nicht?
Weil das nie gewollt war.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist durch simples Nachdenken erkennbar die
Einführung einer Überwachungs- und Zensur-Infrastruktur, die dann
wohl für ganz andere Zwecke genutzt werden wird.
Das Ende dieses kleinen Exkurses, Jörg Tauss verzichtet auf das nächte Bundestagsmandat und ein, bis zum Schuldspruch auschließlicher, Netzpolitiker weniger.
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