Wednesday, 25. June 2008
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LG Frankental gegen Auskunftsanspruch
LG Frankenthal:
Die Entscheidung des Gerichts betrifft insbesondere auf die Massenabmahnungen, unter anderem durch die Kanzlei Rasch, auf dem Gebiet des Filesharings in sog. Peer - to - Peer Netzwerken. Die Richter entschieden, dass die vom Provider erlangten Kundendaten in einem nachfolgenden Zivilprozess nicht verwertet werden dürfen, da dies nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stünde.
Monday, 16. June 2008
Wer den Datenschutz aushölt, untergräbt die Demokratie!
Der obrige Titel ist ein Zitat aus dem Volkszählungsurteil des BVerfG vom 15. Dezember 1983 und ist heute aktueller denn je. Ich möchte hierzu eine "Bundestagsrede" (das höchste Haus Deutschlands war besonders voll) von Petra Pau aus dem Youtube - Channel der Linken anführen.
Auch wenn die Linke in Berlin mitmarschiert mitläuft und sich hier für schärfere überwachung einsetzt, trifft Petra Pau doch eigentlich genau den Punkt!
Monday, 12. May 2008
Wiefelspütz verneint Vertrauenswürdigkeit der Politik erneut
Die umfassende Überwachung aller Bürger macht vielen Menschen Angst, weil man ohne Verbrecher zu sein, wie einer behandelt wird. Politiker sind sich dessen bewußt und machen zu oft Versprechungen die Privätssphäre zu schützen, neue Maßnahmen nur in kleinem Maßstab oder nur gegen schwerwiegende Straftaten wie Terrorismus und Kinderpornopgrafie einzusetzen.
Und während das Gros der Politiker auf dieser beschwichtigenden Welle mitschwimmt gibt es da immer wieder einen Politiker der gern freu Schnauze redet, wie z.B. Dieter Wiefelspütz. Der innenpolitische Sprecher der SPD gab schon relativ früh zu, dass z.B. für Ihn die Vorratsdatenspeicherung eigentlich nichts mit Terrorismusabwehr zu tun hat. Und auch jetzt gibt Wiefelspütz den Kritikern einen weiteren Grund für Ihre Meinung, Gesetze könnten ja schließlich jederzeit geändert werden.
Also weiter mit dem Kampf für Urheberrechte gegen Terrorismus.
Sunday, 13. April 2008
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Es geht auch ohne VDS, geplanter direkter Angriff auf Netzknoten!
"Wie haben die Rasterfahndung nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber eine konkrete Gefahrenlage verlangt. Eine allgemeine, etwa die seit 2001 bestehende Bedrohungslage reicht hierfür aber nicht aus."Diese Verhälnismäßigkeit war im Gesetz nicht zu finden, nun hat die Bundesregierung jedoch eine "verbesserte" Version vorgelegt, über die aber nicht öffentlich geredet werden soll, wie bereits vor den einschlägigen Urteilen des BVerfGG vom BKA - Chef gefordert.
Da die Bundesregierung dem Volk und dem Grundgesetz verpflichtet ist, das Bundesverfassungsgericht hat dafür bereits mehrfach empirische Daten und Berichte zur Vorlage verlangt, ist dieses Vorgehen nicht im Ansatz vertretbar.
Ich kann es mir denken wie es später funktionieren soll, da fallen mir Schlagzeilen ein wie "Bundesregierung zwingt Microsoft zum Einbau des Bundestrojaners in den Auto-Update-Mechanismus", funktionierte im Land of the Free ja bisher auch recht gut, Illegale Überwachung ohne Rechtsgrundlage.
Aber der üblichen Salamitaktik entsprechend, falls alle Stricke reißen, prescht man jetzt vor, und fordert einfach die Überwachung ganzer Netzknoten. Das ist ungefähr so, als würde man seine durchschnittlich große Festplatte jede Minute mehrfach komplett durchsuchen. Hier wird in Höchstem Maße ersichtlich, dass jegliche Verhältnismäßigkeit solcher Vorschläge fehlt.
Dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter und Justizsenators Hoffmann-Riem fällt zu solchen Themen Folgendes ein:
"Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ist weiterhin nicht gewahrt. Daran konnte auch das Bundesverfassungsgericht mit seinen punktuellen Entscheidungen zu bestimmten Gesetzen nichts ändern. Ich teile zwar den Satz, dass einem ohne Sicherheit die Freiheit nichts nützt und dass ohne Freiheit die Sicherheit das Merkmal eines nicht lebenswerten Staates ist. Ich sehe zu viele Eingriffe zu Lasten der Freiheit auf der Basis ungesicherter Behauptungen und unter Berufung auf punktuelle Erfolgsmeldungen und immer wieder nur durch den allgemeinen Hinweis auf eine angespannte Sicherheitslage ..."entnommen aus dem oben bereits öfter angeführten SZ - Interview "Das Internet ist die größte Revolution". Dieses Interview ist sehr lesenswert, weil es die aktuelle deutsche Symbolpolitik mit den Ansichten des Bundesverfassungsgericht vergleicht, besonders trocken zu lesen im Hinblick auf Zitate wie ein sehr prägnantes Zitat von Dr. Dieter Wiefelspütz
"Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."
PS: So das wars mit meiner Woche, danke für die ca. 53 000 Hits.
Wednesday, 9. April 2008
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Leichtere Ermittlung des Anschluss - Inhabers jedoch ohne VDS!
'Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern ausgeführt werden, seien hiernach "in der Regel nicht erfasst"', besagt die Formulierungshilfe des Bundesjustizministeriums.
Hier wird erneut das Unverständnis der zu diskutierenden Techniken an den Tag gelegt, welches Bundesjustizministern Brigitte Zypries bereits mit Ihrem fehlendem Verständnis von "Browsern" bewies. Solche Dinge sind in meinen Augen Gummiparagraphen, ähnlich wie z.B. der Hackerparagraf.
Dieses mögliche Gesetz wird dazu führen, analog zu den Gerichtsverfahren im Land of the Free, den US of A, dass die Content - Industrie Ihre Beweisführung auf einem reinen Verdacht fußen kann.
"Der Verweis auf die "making available"-Theorie erleichterte den klagenden Tonträgerherstellern die Beweisführung ungemein. Statt nachweisen zu müssen, dass tatsächlich Dateien getauscht wurden, mussten sie nur noch zeigen, dass Dateien zum Tausch angeboten wurden. In vielen Fällen konnten die Tonträgerhersteller mit dem Argument der unerlaubten Zugänglichmachung auch außergerichtliche Einigungen und Schadenersatzzahlungen durchsetzen."Dieser "Prozess - Stil" ist in letzter Zeit aber erstmal ausgebremst worden.
Die Lösung der "musikindustriellen Probleme" ist imho nicht die "Kriminalisierung der Schulhöfe" sondern ENDLICH ein Umdenken!!
Tuesday, 8. April 2008
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 'eigentlich' unvereinbar mit Grundrechten
'dass die Richtlinie neben den von Irland genannten formellen Gründen vor allem auch inhaltlich rechtswidrig sei. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz. "Während ihre abschreckende Wirkung unserer Gesellschaft großen Schaden zuzufügen droht, erscheint ihr Nutzen insgesamt gering. Eine Vorratsdatenspeicherung kann nur in wenigen und meist wenig bedeutsamen Fällen den Rechtsgüterschutz verbessern. Eine dauerhafte Auswirkung auf das Kriminalitätsrisiko ist hingegen nicht zu erwarten." Die Maßnahme führe dazu, dass "die Bürger ständig befürchten müssen, dass ihre Kommunikationsdaten zu einem späteren Zeitpunkt zu einer falschen Verdächtigung führen oder von staatlicher oder privater Seite missbraucht werden könnten. Aus diesem Grund gefährdet die Vorratsdatenspeicherung die unbefangene Kommunikation der gesamten Gesellschaft."'
Der Arbeitskreis bittet mit weiteren 43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus 11 EU-Mitgliedsstaaten den Europäischen Gerichtshof die Richtlinie damit endlich als "unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären."
UPDATE 12.40:
Auch bei Golem (EuGH soll Vorratsdatenspeicherung kippen) ist der Bericht mittlerweile angekommen.
Monday, 7. April 2008
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Regierung weiterhin offenkundig gegen Grundgesetz (Update)
"[...]Auch wenn der Einzelne sich in die Öffentlichkeit begibt, schützt das Recht der informationellen Selbstbestimmung dessen Interesse, dass die damit verbundenen personenbezogenen Informationen nicht im Zuge automatisierter Informationserhebung zur Speicherung mit der Möglichkeit der Weiterverwertung erfasst werden.[...]"und wenn diese Daten schon gespeichert werden, dürfen sie vorerst nur zur Aufklärung schwerer Strafdaten genutzt und nicht "[...]wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt[...]" werden.
Herr Schäuble verweist hier auf
So wie ich seit je Her gegen dieses Vorhaben bin, der Überwachungsstaat ist schon lange keine Illusion mehr, bin ich es immer noch und werde es auch noch nach dem elften April sein, denn dann wird über dieses Vorhaben entschieden. Was für ein Zufall, dass dieser Tag ein Freitag ist. Selbstverständlich wird es durchgewunken, entweder beruft man sich wiedermal auf europäische Richtlinien oder betont im Nachhinein seine Bedenken:
"Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen. Erstens. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. [...] Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
Das kein einfach nicht sein. Nein ich bin kein Terrorist wenn ich den zivilen Ungehorsam, nicht nur für Provider, unterstütze.
Ich weiß einfach was ein Browser ist, bin ein aufgeklärter moderner Mensch und muss mich nicht zum Verbrecher machen lassen. Das hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun!
Ich kann nur hoffen, dass Frau Zypries nie zum Bundesverfassungsgericht wechselt, denn dann wäre auch die letzte Hürde gefallen.
Freudscher Versprecher!
UPDATE 08.04.2008:
Was ich gestern noch ganz vergessen hatte, weswegen ich mich auch so aufregte, die EU muss vor einem Vorschlag die Ist - Situation überprüfen, dies passierte aber erst nachdem die Richline eingebracht wurde, aber da ja angeblich "Illegales CD-Brennen für Jugendliche selbstverständlich" sei, braucht man die Situation ja auch nicht im Voraus beurteilen ... plonk
Thursday, 3. April 2008
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Europäische Wirrungen oder doch wieder nur der Umweg
Genauer Gegenstand des Postings war, dass die Bahn einen erfolglosen Erstellungsantrag monierte, da persönliche Daten gefehlt hätten. Nach einem Hinweis an die Deutsche Bahn, dass diese Felder nicht notwendig sind, geschweige denn gesetzlich dafür gar nicht vorgesehen sind, beschwichtigte die Bahn im Sinne von "Ach ja, klar, sind ja im Endeffekt keine Pflichtfelder, Karte kommt".
Genau das Thema welches auch bereits bei den BigBrotherAwards angesprochen wurde. Erhebung von Daten die für das Marketing erhoben werden, aber als nötige Daten für die Rechnung etc. dem Kunden untergeschoben werden.
Ein ähnliches Vorgehen zeigte jetzt die österreichische Post, die die Herausgabe von Nachnahme - Sendungen verweigeren möchte, wenn z.B. das Geburtsdatum beim Bezahlvorgang nicht angegeben wird. Ich als klar denkender Mensch kann mir nicht vorstellen, wieso für eine Postsendung das Geburtsdatum notwendig ist, die österreichische Post entgegnet hierauf jedoch fordergründig, dass man damit "[...]Verwechslungen bei Namensgleichheit zwischen im gleichen Haushalt lebenden Personen unterschiedlicher Generationen (Eltern/Kinder) auszuschließen[...]" ausschließen möchte, und stützt sich im Hintergrund auf die EG-Verordnung 1781/2006, die dieses Vorgehen gestattet und eine jahrelang Speicherung dieser Daten erlaubt.
Die Verordnung gilt für alle EU - Mitgliedstaaten. Mich wundert es eigentlich schon gar nicht mehr, dass "europäische Verodnungen" gegen deutsche Gesetzgebung "verstoßen".
Auf Daten-Speicherung.de ist dazu auch noch ein interessanter Beitrag passend zu dem Datenschutz - Thema bei der Deutschen Bahn. (Datenschutz bei Online-Tickets der Deutschen Bahn)
Friday, 28. March 2008
Unwort 2009 "E-Mail - Signatur"
"Bitte beachten Sie, daß dem [grundgesetzwidrigen] Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge, seit dem 1. Januar 2008 jeglicher elektronische Kontakt (E-Mail, Telefongespräche, SMS, Internet-Telefonie, Mobilfunk, Fax) mit mir oder anderen Nutzern verdachtsunabhängig für den automatisierten geheimen Zugriff durch Strafverfolgungs- u. Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst sowie 52 Staaten wie beispielsweise Aserbeidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert wird, einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Anwälten. Mehr Infos zur totalen Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten auf www.vorratsdatenspeicherung.de."
Quelle vom Schnüffelblog
Hatte in der Form schon etwas Ähnliches, das Update folgt aber auch nun
Thursday, 20. March 2008
VDS wurde eingeschränkt, wie reagiert die Musikindustrie?
Wen wundert es da, dass die Bertelsmanngruppe, nur noch indirekt mit der Musiksparte verknüpft, ein Tag vorher deutliche Gewinneinbrüche verkündete. Ganz vergessen hat der Geschäftsführer von Sony BMG Deutschland dabei, dass die Downloadzahlen laut der Musikindustrie ja auch ohne solche Vorhaben gesunken seien.
Die Aussagen des "Sony - Chefs" zeigen imho dass man hier weiterhin aus veralteten Geschäftsprozessen so viel Geld wie möglich ziehen will und dabei nicht vor der Illegalisierung und dem Generalverdacht seiner Kunden zurückschreckt.
Zwei aktuelle Beispiele zeigen, dass es auch komplett anders gehen kann.
SIMFY
Die RTL2 - "News" berichteten gestern über SIMFY. Simfy ist eine Musik-Community in der man seine Musik-Bibliothek online pflegen und im Rahmen des gebilligten Rechts auf eine Privatkopie mit seinen Freunden teilen kann.
Musikkarriere 2.0
Die privaten "[...]Verfehlungen[...]" eines amerikanischen
Bei diesem Shop ist der Musikpreis quasi nach Klicks gestaffelt, man startet bei einem niedrigen Cent - Betrag und steigt dann immer mehr. Mittlerweile steht der Preis der Musik von Ashley Alexandra Dupre beim Spitzenpreis. Bei mittlerweile 0,98 Dollar sei die Millionenmarke an Verkäufen überschritten worden, an denen Frau "Dupre" (Künstlername halt) wiederum mit 70% beteiligt sei.
"[...]So oder so sind die Schwachfug-Ideen der Musikindustrie immer zu umgehen. Ich selbst lade keine Musik herunter. Entweder ich höre Internetradio oder ich kaufe mir qualitativ hochwertige Produkte von Bands oder Interpreten, die ihre "Kundschaft" noch wie eine solche behandeln und nicht als Straftäter.[...]"
Kommentar auf THG von aquila_fortis (20/03/2008 00:41)
Wednesday, 19. March 2008
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BVerfGG schränkt VDS in Eilmeldung ein
"[...]Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - sämtliche Daten etwa über Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten speichern. Sie dürfen aber dann nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird. Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst ein halbes Jahr, kann aber - falls sich die Entscheidung in der Hauptsache hinzieht - verlängert werden.[...]"
Zusätzlich dazu wird der Rücktritt von der Justizministerin Zypries, denn Sie haben die Datenspeicherung
"[...]gegen den Willen des Bundestags ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht.[...]"
Entnommen aus dem Zeit - Artikel Verfassungsgericht: Gesetz zur Datenspeicherung teilweise gestoppt, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist in dieser Mitteilung zu finden.
Folgende Berichte sind bereits darüber zu finden.
- Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
- Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert
Prinzipiell habe ich gegen die Speicherung jetzt nichts, wenn man davon ausgehen könnte, dass man vertrauenswürdig im Sinne des Volkes und der Verhältnismäßigkeit umgehen konnte. Beispiele wie der "Brüsseler Umweg" jedoch zeigen, dass dies wahrscheinlich nicht so ist.
UPDATE 10.52h:
Auch bei Golem ist nun folgender Artikel namens "Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein" zu finden.
UPDATE 17.00h:
Während immer mehr Berichte folgen, gab es nun auch einige Stellungnahmen.
- Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar freut sich über gestärktes Recht auf Privatsspähre
- Justizministerin Brigitte - "Ich weiß nicht was in Browser ist!-" Zypries freut sich, dass nur "[...]'geringfügige Einschränkungen'[...]" zu befürchten sind.
Ein Schelm wer dabei Böses denkt!
Tuesday, 18. March 2008
Das 'Allheilmittel' --> Vorratsdatenspeicherung
Nun gut, bereits im Jahre 2007 musste das BKA eingestehen, dass sich die Situation mit der VDS nur um 0.006 Prozent verbessern würde und 2008 wurde diese Prognose wieder ähnlich bestätigt, eine Studie besagt,
"[...]dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte.[...]".
Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen und Aber-Millionen auszugeben?
Nein, nicht mit mir!
Björn
Friday, 14. March 2008
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Freitags-Nachtrag zu 'Umweg über Brüssel die Zweite'
"[...] Ohne Abstriche folgte das Plenum den Empfehlungen der Ausschüsse zu den Plänen der Kommission zur einfacheren Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet.[...]".
Damit wird es amtlich, die



