Bereits 2004 stieß ich in einer meiner
Heise online Sessions auf Berichte über die gesetzlichen Vorhaben den Bürger immer gläserner zu machen.
2004 wurde das
Polizeigesetz in Hessen geändert.
Es enthielt folgende Dinge:
- Automatische jedoch flüchtige Erfassung von Autokennzeichen und automatischer Fahndungsabgleich
- Ausgabe von Kommunikationsdaten
- Lauschangriff auf Kommunikation ohne richterlichen Beschluss bei Gefahr im Verzug
- Das Erlauben von IMSI-Catchern zum Abhören von Handies
- Zusätzliche DNA - Entnahme von jugendlichen Straftätern
.
Bereits 2005 erfolgte darauf
die Klage einiger Bürger, die Ihre Grundrechte verletzt sahen.
2008 hat das
Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes
endgültig "eingesackt" und dabei auch nochmal die informationelle Selbstbestimmung der Bürger gestärkt.
"[...]Auch wenn der Einzelne sich in die Öffentlichkeit begibt, schützt das Recht der informationellen Selbstbestimmung dessen Interesse, dass die damit verbundenen personenbezogenen Informationen nicht im Zuge automatisierter Informationserhebung zur Speicherung mit der Möglichkeit der Weiterverwertung erfasst werden.[...]"
Quelle vom 11.03.2008
Ich freue mich über dieses Urteil, aber mich beschleicht das böse Gefühl, dieses Tauziehen wird kurz oder lang über den brüsseler Umweg führen und den kürzeren zieht dann sowieso immer der unbescholtene Bürger.
Grüße
Björn