Ähnlich zu mehreren Vorgängen, wie z.B. die
Einschränkung der VDS durch das BVerfGG, die
Einschränkung des Bundestrojaners oder aber auch das
staatsanwaltschaftliche "Abweisen" von Verwerteranfragen, hat sich auch ein amerikanisches Gericht geäußert:
'The New Jersey Supreme Court has ruled that ISPs can't release customer information without a warrant.'
berichtet
Slashdot.
Schade dass es trotzdem noch weitere Staatsanwaltschaften gibt, die auf
Staatskosten das Abmahnwesen der Content - Industrie unterstützen, denn dieses ist für die Verwertergesellschaften mittlerweile ein
Standbein Ihrer Strategie.
'"Dem Problem der illegalen Kopien kann nur durch eine mehrgleisige Strategie begegnet werden", meint Ehlers gegenüber pressetext. Neben dem strategischen Vorgehen gegen die Verursacher der größten Schäden auf rechtlichem Wege setze die GVU daher im Bereich der Massenverbreitung auf Aufklärung sowie die Entwicklung von technischen Maßnahmen und Lösungen.'
Wie wäre es einfach mal, vom
Generalverdacht des Kunden weg zu kommen? Aber wenn für die
GEMA fast 1 Milliarde Euro quasi zu wenig ist kann und darf man Nichts Anderes erwarten.