Der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schreibt heute
'dass die Richtlinie neben den von Irland genannten formellen Gründen vor allem auch inhaltlich rechtswidrig sei. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz. "Während ihre abschreckende Wirkung unserer Gesellschaft großen Schaden zuzufügen droht, erscheint ihr Nutzen insgesamt gering. Eine Vorratsdatenspeicherung kann nur in wenigen und meist wenig bedeutsamen Fällen den Rechtsgüterschutz verbessern. Eine dauerhafte Auswirkung auf das Kriminalitätsrisiko ist hingegen nicht zu erwarten." Die Maßnahme führe dazu, dass "die Bürger ständig befürchten müssen, dass ihre Kommunikationsdaten zu einem späteren Zeitpunkt zu einer falschen Verdächtigung führen oder von staatlicher oder privater Seite missbraucht werden könnten. Aus diesem Grund gefährdet die Vorratsdatenspeicherung die unbefangene Kommunikation der gesamten Gesellschaft."'
Der Arbeitskreis bittet mit weiteren 43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus 11 EU-Mitgliedsstaaten den
Europäischen Gerichtshof die Richtlinie damit endlich als
"unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären."
UPDATE 12.40:
Auch bei
Golem (EuGH soll Vorratsdatenspeicherung kippen) ist der Bericht mittlerweile angekommen.