"[...]Auch wenn der Einzelne sich in die Öffentlichkeit begibt, schützt das Recht der informationellen Selbstbestimmung dessen Interesse, dass die damit verbundenen personenbezogenen Informationen nicht im Zuge automatisierter Informationserhebung zur Speicherung mit der Möglichkeit der Weiterverwertung erfasst werden.[...]"
Herr Schäuble verweist hier auf ComputerexpertinBundesjustizministerin Zypries, was aber eigentlich nichts zu Sache tut, denn die Regierung als Ganzes spricht seit Kürzerer nicht mehr nur noch von der Abwehr schwerer Straftaten, sondern plant auch, die Vorratsdaten den Verwertergesellschaften zur Verfügung zu stellen, es ist ja schließlich auch so von der EU vorgesehen. Ich bezeichne das gern als den "Umweg über Brüssel".
"Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen. Erstens. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. [...] Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."
Ich weiß einfach was ein Browser ist, bin ein aufgeklärter moderner Mensch und muss mich nicht zum Verbrecher machen lassen. Das hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun!