Analag zu der
Einschränkung der VDS durch das BVerfGG geschah dies Ende Februar auch mit
dem Bundestrojaner der
RFS. Damals zeigte sich Dr. Wolfgang Schäuble als Bundesinnenminister noch nahezu gänzlich unbeeindruckt, und wollte die Online - Durchsuchung anders aber
"[...]so rasch wie möglich[...]" umsetzen.
Doch jetzt zeigt das karlsruher Urteil endlich erste Blüten, der
bayrische "Beitrag" zur
RFS wurde durch die Staatsregierung Bayerns deutlich abgemindert.
"So soll das heimliche Ausspähen von Computern nun von einem Richter und nicht wie zunächst geplant von einer Kommission des Landtags genehmigt werden müssen [...]. Zudem wurde der Katalog von Straftaten eingeschränkt, bei denen die Maßnahme zum Einsatz kommen darf."
Das ist
imho ein deutlicher Fortschritt, denn ein richterlicher Beschluss ist eine wichtige Instanz mehr im Durchsuchungsprozess.
Dass ein richterlicher Beschluss jedoch auch nicht vor, durch z.B. Unwissenheit verursachte, Willkür schützt zeigen leider diese zwei Beispiele.
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29.1.2008 - Wenn der Richter wichtig nickt - Fremder Rapidshare - Link führt zur Hausdurchsuchung da das Wissen über One-Click-Hoster fehlte
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10.1.2008 - E-Mail-Adresse gekapert - Hausdurchsuchung - Ein Betrüger benutzt eine fremde E-Mail - Adresse und verursacht dadurch eine Hausdurchsuchung bei dem eigentlichen Inhaber.