Da fast jeder Michel die theoretische Möglichkeit besitzt, Millionen von Kindern zu zeugen, sollten man Ihm auch das theoretisch mögliche Kindergeld auszahlen. Eine ähnliche Logik hat heute das OVG Rheinland-Pfalz angewendet um ein Urteil des VG Koblenz aufzuheben, dass internetfähige Computer ja neuartige Rundfunkgeräte wären mit denen man schließlich öffentlichen Rundfunk empfangen könnte.
Zu einer Zeit als z.B. ein Fernsehgerät wirklich nur für den Empfang von öffentlichem Fernsehen genutzt werden konnte, kann man die bekannte GEZ-Logik absolut nachvollziehen. Diese Logik ist bzgl. Radios und TV-Geräten selbst heute noch eingeschränkt plausibel. Dies aber uneingeschränkt auf Internet - PCszu beziehen ist meiner Meinung nach absoluter Umbug.
Im Endeffekt darf man die Schuld nicht den Gerichten geben, sondern dem Regierungsapparat der die Gebührenpflicht für Neuartige Rundfunkempfangsgeräte einführte.