Der Überwachungswahn der deutschen Politik nimmt immer weiter zu. Das neue Maximum wurde erreicht, als der deutsche Bundestag die Novelle des neuen BKA – Gesetztes diese Woche nahezu unverändert durchgewunken hatte. Das BKA – Gesetz ermöglicht der „Bundespolizei“ ein Hacken privater Computer, das Einbrechen in Wohnungen sowie optische und akustische Überwachung, auch in den geöffneten Wohnungen von Unschuldigen. Diese Schritte passieren jetzt nichtmehr durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern liegen im Ermessen der Polizei selbst. Eine Grundgesetzänderung, dass auf Grund von polizeilichen Indizien die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf, scheiterte anscheinend vorerst. Lediglich der verfassungsgemäßen Kritik, dass das neue Gesetz den unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung zerstört sei entsprochen worden. In den erhobenen Daten sollen jetzt nicht nur zwei BKA – Beamte wühlen dürfen, sondern diese werden noch zusätzlich von einem „unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA“ kontrolliert gesichert.
Die Kritiken von Blogs und Spezialisten haben bisher kaum Grenzen gekannt, solangsam erkennt aber auch der Kleine Mann, dass seine Privats- und Intimsspähre heilig ist, selbst wenn man kriminalistisch gesehen nichts zu verbergen hat. Der Begriff des „Gummiparagrafen“ läßt sich in der Wikipedia zwar nicht mehr finden, wird aber durch eine Kritik des BITKOM auf den Punkt gebracht
Das von den Regierungsparteien beschlossene Gesetz enthält Fehlentscheidungen und lässt wichtige Fragen offen.
Ärzte und Journalisten rufen nicht mehr nur noch gegen das Gesetz auf und demonstrieren, sie beginnen jetzt auch endlich Gegenmaßnahmen zu treffen. Auch der "Nachbar" von nebenan wird in seinem Heim aktiv. In Zukunft wird man diese Schritte hoffentlich nie „kriminelle Energie“ nennen, denn dann ist es für die Freiheit zu spät und der Terror hat gewonnen.